Corona-Krise gebietet einen Rettungsschirm für die Kommunen

Gruppe Die Linke./ Piratenpartei, Oldenburg

Für die nächste Sitzung des Allgemeinausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg am 25.05.20 beantragt die Gruppe Linke/Piraten den Tagesordnungspunkt "Corona-Krise gebietet einen Rettungsschirm für die Kommunen" zu behandeln. Folgender Antrag wird gestellt:

Wir brauchen jetzt dringend einen Schutzschirm für die Kommunen. In Folge der Corona-Pandemie verlieren alle Kommunen einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Gewerbesteuer und Gebühren. Massive Einnahmeausfälle haben kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge zu verzeichnen, die aus den kommunalen Haushalten ausgeglichen werden müssen. Der kommunale Anteil an zentral erhobenen Steuern wird zudem sinken. Gleichzeitig steigen aber die Sozialkosten massiv an.

Nach Schätzungen des Deutsche Städtetages müssen die Kommunen infolge der Corona-Krise mit beispiellosen finanzielle Einbußen rechnen. Die Belastungen liegen nach einer neuen Prognose bei mindestens 20 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Die Kommunen werden 2020 in eine unverschuldete Haushaltsnotlage kommen, der nur durch Erhöhung der zentralen Zuweisungen durch Bund und Land und die Gestattung von zusätzlichen Kreditaufnahmen durch die Kommunalaufsicht entgegengewirkt werden kann.

Um die regionale Wirtschaft zu stärken, die Konjunktur in der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise zu stimulieren und die kommunalen Haushalte zu entlasten, sollte ein kommunale Investitionsprogramm des Bundes bzw. des Landes auf den Weg gebracht werden.

Der Rat der Stadt Oldenburg unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um die Handlungsfähigkeit der Städte sicherzustellen.

Begründung:

"Wir brauchen einen kommunalen Rettungsschirm, der mit einem zweistelligen Milliardenbetrag unterlegt ist"...Kommunale Einnahmeverluste und Mehrausgaben müssen damit in großem Umfang von Bund und Ländern kompensiert werden.“ sagte der Präsident des Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung. Und weiter: "Die kommunalen Haushalte werden so hohe Einbußen erleiden, wie wir sie in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gesehen haben", so Burkhard Jung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur laut Homepage der Deutschen Städtetages.

Mindestens 15 bis 20 Prozent der Gewerbesteuer würden im Bundesdurchschnitt wegbrechen, möglicherweise sogar noch deutlich mehr, sagte Jung. Mitte Mai werden die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung erwartet. Der Städtetag erneuerte die Forderung, Bund und Länder müssten einen milliardenschweren kommunalen Rettungsschirm aufspannen.

"Die Städte schultern in der Corona-Krise viele Aufgaben", sagte Jung. "Wir unterstützen Bund und Länder mit ganzer Kraft, um diese Krise zu meistern. Zahllose Beschäftigte leisten vor Ort ihr Bestes dafür." Der starke Rückgang der Wirtschaftsleistung werde aber auch die Haushalte aller Kommunen massiv treffen.

Die Bundesregierung rechnet in ihrer Frühjahrsprojektion damit, dass das Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr um 6,3 Prozent sinkt - dies wäre die bislang schwerste Rezession der Nachkriegszeit. Die Prognose ist Grundlage für die Steuerschätzung. Die Wirtschaft ist von den massiven Einschränkungen im Kampf gegen das Virus schwer getroffen. Bei vielen Firmen sind Aufträge und Umsätze weggebrochen.

Der Deutsche Städtetag stellt deshalb zurecht fest: „Unsere Städte müssen in, aber auch nach der Krise handlungs- und leistungsfähig sein. Sie müssen die Folgen der Krise bewältigen und ihren Bürgerinnen und Bürgern gute Dienstleistungen anbieten, Vereine und Verbände unterstützen, die Stadtentwicklung vorantreiben, Kitas und Schulen bauen.""

Der Bund allein hat nach dem Grundgesetz die Gestaltungsmacht die notwendigen erheblichen finanziellen Mehrausgaben zu finanzieren. Vorschläge dazu liegen vor. Denkbar ist eine Vermögensabgabe wie sie in einem Sondermemorandum der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik vom 20.04.2020 vorgeschlagen worden ist. In außergewöhnlichen Situationen ist das zulässig, was das Beispiel der Lastenausgleichsabgabe von 1952 zeigt. Möglich wäre auch die Wiederinkraftsetzung der Vermögenssteuer oder das Aufgreifen der Idee einer Finanztransaktionssteuer, die zudem vorrangig diejenigen heranziehen würde, die an der Krise verdient haben, z.B. durch Wetten auf niedrige Kurse mit Leerverkäufen.