EuGH stärkt Städte vs. booking-Plattformen

Martin Schirdewan, MdEP

Zum EuGH-Urteil vom 22.09.2020 gegenüber booking-Plattformen erklärt Martin Schirdewan, Ko-Vorsitzender der Linksfraktion des Europaparlaments (GUE/NGL) und deren zuständiger Unterhändler für das Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Service Act, DSA) im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO):

„Wohnungsmärkte und Mieter*innen müssen besser vor intransparenten Geschäftspraktiken von Airbnb und anderen booking-Plattformen geschützt werden.“

„Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem Urteil klar, dass regelmäßige Kurzzeitvermietungen an Genehmigungen geknüpft werden können, wenn Städte gegen Wohnungsmangel vorgehen wollen. Was eine Selbstverständlichkeit ist, musste erst vom EuGH geklärt werden.“

„Frau Vestager muss jetzt liefern. Die Kommission hatte Städten versprochen, dass Plattformen besser mit lokalen Behörden zusammenarbeiten müssen. Das heutige EuGH-Urteil muss sich also in dem für Dezember angekündigten Legislativpaket über digitale Dienste widerspiegeln. Plattformen wie Airbnb und booking.com müssen jetzt besser mit lokalen Behörden kooperieren. Ohne Daten können öffentliche Behörden nicht regulieren, deshalb müssen digitale Plattformen verbindlich in die Pflicht genommen werden.“