Neue Weisungen bei den Sanktionen in Hartz IV in Vorbereitung

Inge Hannemann

Nachdem  der ursprüngliche Entwurf geleakt wurde, rudert die BA in ihren neuen Weisungen zurück und eine Sanktion über 30% ist nicht mehr möglich. Dafür natürlich (leider) können diese entsprechend auf kommende Monate verteilt werden.

Stand aktuell: Die Jobcenter sind bis eben nicht über die neuen Weisungen informiert wurden. Sie können diese nur lesen, wenn sie dafür in ihr Intranet der BA gehen und dort speziell auf den Reiter "Weisungen". Dafür fehlt häufig die Zeit und auch die Lust. D.h., die MitarbeiterInnen sind darüber pauschal nicht informiert. Für Betroffene heißt das dann wieder: Achtung bei Sanktionsbescheiden über 30% und unbedingt Widerspruch einlegen.

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2586/

oder 

http://inge-hannemann.de/bundesagentur-fuer-arbeit-korrigiert-nach-einem-leak-den-entwurf-der-neuen-sanktionsregelungen/

Die Änderungen der Sanktionen im SGB II sollen im Frühjahr über das Bundesarbeitsministerium Hubertus Heil folgen. Dazu ist dann eine erneute Rechtsveränderung nötig: Vorlage Frühjahr Hubertus Heil (BMAS / BA), Bundestag, Verabschiedung Bundesrat. Das ist der übliche Weg. Die Weisungen gelten trotzdem und sind damit erstmal vom SGB II §§ 31, 32 unabhängig. Weiterhin gelten die Weisungen, nach Rücksprache mit dem BMAS, auch für die unter 25-Jährigen.