Pleite der Greensill Bank kostet Kommunen Millionen: Gesetzeslage muss erneut überdacht werden

Jessica Kaußen, Regionsfraktion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. März 2021 den Einlagensicherungsfall für die Greensill Bank AG formell festgestellt, nachdem das Insolvenzverfahren über die Bank eröffnet wurde. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken die Ansprüche der Einleger*innen prüft und anschließend erstattet.

Die Einlagen von Privatanleger*innen sind mit einer Höhe von bis zu 100.000 Euro abgesichert. Hier springt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken ein (BdB). Anders sieht es allerdings bei den öffentlichen Geldern von rund 50 deutschen Kommunen aus, die Millionensummen bei der Greensill Bank angelegt haben. Sie werden seit der Reform der Einlagensicherung in 2017 nicht mehr gesichert.

Damit schauen im Zweifel die Steuerzahlenden quer durch alle Einkommensgruppen in die finanzielle Röhre. Die Verluste der  ohnehin knappen Kommunen, die bei der Bank Geld deponiert hatten, gehen in den dreistelligen Millionenbereich. Auch die Umlandgemeinde Garbsen wird in diversen Publikationen immer wieder mit Einlagen bei der Greensill Bank in Verbindung gebracht.

Die Zwänge der Stadtkämmer*innen sind bekannt. Auf Guthaben müssen auch die Kommunen in vielen Fällen Negativzinsen zahlen. Zu verlockend schien daher das Angebot der Pleitebank, Geld zu einem moderaten aber dennoch marktunüblichen Satz zu verzinsen. Damit hatte die Bank praktisch ein Alleinstellungsmerkmal im Finanzgeschäft. Dass bei den erfahrenen Kommunalfinanzer*innen dabei nicht die Alarmglocken läuteten, wird in den betroffenen Kommunen sicherlich Gegenstand der kommenden Aufarbeitung des Finanzskandals sein.

Wenn jetzt in einigen Finanzportalen vom "Wirecard des Nordens" gesprochen wird, bleibt auch hier der Beigeschmack, dass die Finanzaufsicht in der Bundesrepublik ein zahnloses Instrument ist. Ferner muss die Änderung des Entschädigungsrechts nochmal überdacht werden. Es kann nicht sein, dass Privatanleger*innen entschädigt werden, Kommunen aber bei der Einlagensicherung seit 2017 leer ausgehen. Hier ist ein politisches Rücksteuern zwingend geboten, fordert unsere Fraktionsvorsitzende Jessica Kaußen.