Ratsfraktion DIE LINKE: Wohnraumzweckentfremdungssatzung versus Bonpflicht! Zweierlei Maß bei Steuergerechtigkeit!

Brigitte Falke
Ratsfraktion

Die seit Jahresanfang bundesweit eingeführte Bon- und Belegpflicht, selbst beim Kauf eines Brötchens, wird von hochrangigen Steuerbeamten als Mittel gegen Steuerbetrug und als Beitrag zu einem Mehr an Steuergerechtigkeit gefeiert, während laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Vermietungsdaten zukünftig nur in dem jeweiligen Land abgefragt werden können, in dem das jeweilige Wohnungswirtschaftsunternehmen seinen Hauptsitz unterhält. (Artikel Junge Welt vom 13.01.2020)

Somit ist ein ungerechtfertigter Wohnungsleerstand mitunter nicht mehr nachvollziehbar. In Bezug auf die Landeshauptstadt Hannover bedeutet das eine mitunter in einigen Fällen zu befürchtende Aufweichung der von uns beantragten Wohnraumzweckentfremdungssatzung, die ja ungerechtfertigten Wohnungsleerstand oder anderweitige Inanspruchnahme von Wohnraum verhindern sollte!

Dazu die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecherin Brigitte Falke (DIE LINKE):“Wir waren froh, die Wohnraumzweckentfremdungssatzung entscheidend für Hannover mit auf den Weg gebracht zu haben. Umso alarmierender empfinde ich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass in Zukunft leider auch in Hannover Tür und Tor für die Aufweichung der Wohnraumzweckentfremdungssatzung öffnen könnte! Zumal Vermieter*innen sich durch dieses Urteil auch von einem erheblichen Teil ihrer Steuerpflicht entledigen könnten! Die seit dem ersten Januar 2020 geltende Bonpflicht wird dagegen als Maßnahme gegen Steuerbetrug gefeiert! So etwas nenne ich zweierlei Maß bei der Steuergerechtigkeit. Ausgetragen werden die möglichen Folgen des EuGH-Urteils auf dem Rücken finanzschwacher Mieter*innen!“

Für Rückfragen:
Brigitte Falke (DIE LINKE): 0176 - 432 115 15