Ratsgruppe LINKE UND PIRATEN: Antrag zur Wohnraumzweckentfremdungssatzung für Hannover einstimmig im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss angenommen!

Dirk Machentanz
Ratsfraktion

Im aktuellen Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (18.12.2019) wurde der Antrag der Ratsgruppe LINKE UND PIRATEN zur Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung für Hannover (Drs.nr: 2903/2019) mit den Änderungen aus dem gemeinsamen Antrag der Ampelkoalition (SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP) zur Wohnraumzweckentfremdungssatzung (Drs. 3309/2019) einstimmig angenommen.

Das ist ein Erfolg für ein Mehr an bezahlbarem Wohnraum, der im Zeitalter von Wohnungsknappheit und horrenden Mieten den Bürger*innen zur Verfügung stehen wird!

Die Landeshauptstadt Hannover zählt leider im Sinne des §1 des niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung zu einem Gebiet, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist! Der niedersächsische Landtag hat bereits im März dieses Jahres das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Hannover durfte daher nicht länger dem Beschluss des Landtages nachstehen und hat jetzt dafür zu sorgen, dass bezahlbare Wohnungen in Zeiten von Wohnungsknappheit nicht länger aus perfiden Gründen dem Wohnungsmarkt vorenthalten werden! Es ist allerdings schade, dass der gemeinsame Antrag der Ampelkoalition es inhaltlich vorsieht, der Stadtverwaltung bis zur Sommerpause 2020 Zeit zu geben, die finanziellen und personellen Auswirkungen einer möglichen Wohnraumzweckentfremdungssatzung darzustellen und zu prüfen.

„Ich begrüße die einstimmige Annahme unseres Antrages zur Wohnraumzweckentfremdungssatzung für Hannover im städtischen Bauausschuss, in Anbetracht der angespannten Lage auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt finde ich es allerdings bedauerlich, dass es der Antrag der Ampelkoalition vorsieht, der Verwaltung Zeit bis zur Sommerpause 2020 zu geben, um die Auswirkungen der Einführung dieser wichtigen Satzung zu prüfen. Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen, etwaiger unbegründeter Wohnungsleerstand sowie sonstige bauliche Veränderungen, wodurch Wohnungen nicht mehr als Wohnraum nutzbar wären, werden durch die Wohnraumzweckentfremdungssatzung für Hannover nicht mehr einfach möglich sein. Bei weiterer Entziehung des Wohnraums durch die

jeweiligen Eigentümer darf die zuständige Kommune in Zukunft ein empfindliches Bußgeld verhängen“, so Dirk Machentanz (DIE LINKE), Gruppenvorsitzender und baupolitischer Sprecher der Ratsgruppe.

Für Rückfragen:
Dirk Machentanz: 0176/47030561