Verkauf städtischer Grundstücke unter Wert zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist jetzt zulässig

Der Niedersächsische Landtag hat nach Empfehlung des Petitionsausschusses auf seiner Sitzung am 15.05.2019 die Petition der Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei zur Möglichkeit des Verkaufs städtischer Grundstücke unter Wert mit der Auflage an den Käufer preisgünstigen Wohnraum für 6 Euro pro qm zu schaffen, positiv behandelt und beschlossen, die Petition an die Landesregierung als „Material“ zu überweisen.

Ein Antrag der Gruppe hierzu im Stadtrat war zuvor mit der Begründung abgelehnt worden, § 125 NKommVerfG ließe das nicht zu.

Das sieht jetzt anders aus, weil die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu der daraufhin eingereichten Petition jetzt zugestanden hat, dass ein besonderes öffentliches Interesse angenommen werden kann, wenn ein Unternehmen mit der Durchführung von Aufgaben im sozialen Wohnungsbau nach der DAWI-Richtlinie betraut wird. Damit ist über den Ausnahmetatbestand im § 125 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes ein Weg geöffnet worden, Grundstücke mit sozial motivierten Auflagen unter Wert zu verkaufen. Die Landesregierung will jetzt sogar prüfen, die Vorschrift des § 125 NKommVerfG zur Förderung von sozialen Einrichtungen und sozialem Wohnungsbau zu ändern, um den Kommunen mehr Rechtssicherheit zu geben.

Die Eingabe der Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei war deshalb erfolgreich, weil die Kommunen jetzt mehr Handlungsspielraum haben mit wirksamen Maßnahmen den sozialen Wohnungsbau zu fördern.

Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender Stadtrat Oldenburg