Kompromisslösung bei Pools in Kleingärten erforderlich!

Andre Zingler

Laut aktueller Berichterstattung der HAZ vom 16.07.2021 möchte die Landeshauptstadt Hannover Pools in Kleingärten zukünftig nur noch in begrenzter Fassung dulden. Demnach sollen nur noch Pools mit einer Tiefe bis zu 60 Zentimetern und einem Durchmesser bis 2,50 Meter zulässig sein.

In einigen Parzellen werden derzeit Pools mit bis zu 5,50 Meter Länge und einem Fassungsvolumen von um die 17.000 Liter betrieben. Erarbeitet wurden diese neuen Bestimmungen zwischen der Stadtverwaltung und dem Bezirksverband der Kleingärtner*innen in einem Entwurf für eine neue Gartenordnung, die im Herbst 2022 auf einem Verbandstag zur Abstimmung steht. Vor Sommer 2023 soll es allerdings keine Änderung geben. Oftmals ist eine Einmalbefüllung der Pools mit Wasser pro Saison ausreichend, da das Wasser mit Chlor versetzt wird. Ohne Abdeckung soll sich das Chlor innerhalb weniger Tage verflüchtigen, so dass wohl aus ökologischer Sicht beim Ablassen des Wassers im Optimalfall kein Chlor in den Boden versickern soll.

„Ich befürworte eine Kompromisslösung, wonach Pools bis um die 7000 Liter Volumen auch weiterhin erlaubt sein sollen. Bereits angeschaffte Pools sollten weiter betrieben werden dürfen. Alle Nutzer*innen sollten ihren Individualverbrauch auch über den Stand der jeweiligen Wasseruhr entrichten. Es ist außerdem aus ökologischer Sicht wichtig, dass keine Chlorrückstände in das Grundwasser gelangen“, so der Ratsherr und Pächter einer Kleingartenparzelle Andre Zingler (DIE LINKE)

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Andre Zingler: 0179/3936536