Lesung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes im Bundestag

Jutta Krellmann, MdB; Stephan Marquardt, Sprecher LAG Betrieb&Gewerkschaft; Diether Dehm, MdB

Gemeinsame Pressemitteilung anlässlich der ersten Lesung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes im Plenum des Bundestages von Dr. Diether Dehm, MdB und mittelstandspolitischer Sprecher DIE LINKE, Jutta Krellmann, MdB und Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit DIE LINKE und Stephan Marquardt, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft "betrieb & gewerkschaft" DIE LINKE.

Das beabsichtigte Verbot von Werk- und Leiharbeit in der Fleischindustrie ist überfällig, denn wer wissen wollte, wusste um den Umgang mit den Beschäftigten in dieser Branche schon seit Jahren. Der vorliegende Gesetzentwurf allerdings bietet in allen Regelungsvorhaben noch Scheunentor-große Schlupflöcher.

"Vor allem die geplante Ausnahmeregel für Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden lässt das Verbot ins Leere laufen. Denn laut Gesetzentwurf sind davon nicht nur "zulassungspflichtige Handwerksbetriebe" erfasst, sondern auch alle "zulassungsfreien Handwerke" und "handwerksähnliche Gewerbe". Bei dieser schwammigen Formulierung werden wir uns bald verwundert die Augen reiben, wer alles als "handwerksähnlich" gilt. Tönnies jedenfalls hat Mitte Juli 15 sogenannte Vorratsgesellschaften am Amtsgericht Gütersloh eintragen lassen" so Diether Dehm. "Außerdem gilt für diese Unternehmen auch keine Pflicht zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit und die Bußgeldtabelle sieht bei Verstößen maximal 30.000 Euro vor. Ich glaube da lächelt Herr Tönnies milde drüber." so Dehm abschließend.

Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit, führt weiter aus: "In der gestrigen Sitzung des Wirtschaftsausschuss hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits angekündigt, dass in den weiteren parlamentarischen Beratungen geprüft werden soll, ob zusätzliche Regelungen nötig sind, um Produktionsspitzen in den Unternehmen flexibel abbilden zu können. Die Linke sagt ganz klar: Nein! Schon heute gibt es genügend andere Möglichkeiten, um Produktionsspitzen abzufedern: Arbeitszeitkonten, Befristungen, unterschiedliche Verteilung der Arbeitszeit. Genau dieses Argument der "Produktionsspitzen" hatte doch schon die Einführung von Werk- und Leiharbeit flankiert und solche menschenunwürdigen Zustände hervorgebracht."

"Gerade die Unterbringung der Beschäftigten in diesem Sektor hat ja in der Vergangenheit für erhebliche Probleme gesorgt. Viel zu viele Menschen wurden auf zu kleinem Raum und unter entsetzlichen hygienischen Bedingungen untergebracht, die diese jedoch auch noch teuer mieten mussten. Schon jetzt zeichnet dich ab, dass diese Probleme auch mit dem neuen Gesetz nicht behoben werden, denn die Unterkünfte werden als Beherbergungsstätten ausgezeichnet, in diesen ist man jedoch erst nach drei oder sechs Monaten Anmeldepflichtig. Da die Menschen jedoch sehr schnell ausgetauscht werden, muss hier eine schnellere Lösung her. Ansonsten ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet." meint Stephan Marquardt, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft "betrieb & gewerkschaft"

Es gibt also noch genügend Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren, damit aus diesem wichtigen Gesetz ein wirksames Gesetz gegen Ausbeutung wird!