Regelfall Rechtsterrorismus

Kann man den Presseauftritten Glauben schenken? Nach dem Mordanschlag gegen Walter Lübcke bekundeten in den letzten Tagen viele Politiker spontan ihre politische Kampfbereitschaft gegen Gewalttäter am äußersten rechten Rand der Gesellschaft. Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU-Vorsitzende) musste zu einem Statement zwar regelrecht genötigt werden, gab dann aber reflexartig der AfD die Mitschuld. Dass die Partei die Hemmschwelle für Hass und Hetze abgesenkt hat, mag richtig sein, führt aber am Kern des Problems vorbei.

Rechtsterrorismus und rechte Gewalt haben in Deutschland eine lange Geschichte. Das reicht von der „Liquidationsliste“ des „Bundes Deutscher Jugend“ (1952), über die Anschläge der „Europäischen Befreiungsfront“ (1970), die „Gruppe Hengst“ (1971), die „Nationalsozialistische Kampfgruppe Großdeutschland“ (1972), die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ und die „Gruppe Neumann“ (1973), die „Werwolf-Gruppe“ und die „Gruppe Otte“ (1977), die „Internationalen Revolutionären Nationalisten“ und die „Werwolfgruppe Stubbemann“ (1979), der Anschlag auf das Münchner Oktoberfest mit 12 Toten, Morde am Verleger Shlomo Lewin und seiner Frau, beim Aufdecken von Waffenschmuggel getötete Schweizer Grenzbeamte, die „Aktionsgruppen“ von Manfred Roeder (1980), Helmut Oxner, die „Hepp/Kexel-Gruppe“ (1982), Brandanschlag auf Diskothek „Liverpool“ in München (1984), Mordanschlag von Mölln (1992), Mord an einem Polizisten in Berlin durch Kay Diesner (1997), den Tod von drei Polizisten durch Michael Berger in Dortmund (2000), die neun NSU-Morde (2000 bis 2006) oder neun Tote durch David Sonboly in München (2016).

Am 4. Dezember 2013 gab das BMI bekannt, dass das BKA und Landespolizeibehörden bei der Überprüfung von 3300 bislang unaufgeklärten Tötungen und Tötungsversuchen auf mögliche rechtsextreme Tatmotive in 746 Fällen mit 849 Todesopfern zwischen 1990 und 2011 Anhaltspunkte „für eine mögliche politische rechte Tatmotivation“ entdeckt hatten. Im Juni 2018 gab die Bundesregierung bekannt, dass 83 Mordopfer bei 76 Tötungsdelikten allein seit 1990 erfasst wurden. In der Vergangenheit wurden diese Zahlen durch öffentliche Stellen stetig nach oben korrigiert. Mehrere Tageszeitungen (Tagesspiegel, Frankfurter Rundschau) kommen in ihren Opferchroniken zwischen 1990 und 2019 auf 156 Todesfälle. Die Amadeu Antonio Stiftung erfasste 195 Todesopfer von 1990 bis 2017.

Siehe auch:

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1121449.walter-luebcke-regelfall-rechtsterrorismus.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Todesopfer_rechtsextremer_Gewalt_in_der_Bundesrepublik_Deutschland

 

Titelbild: Mahnmal des Mordanschlags von Solingen, 29. Mai 1993
Foto von Frank Vincentz - CC BY-SA 3.0